Arneimittelprüfung
Die Arzneimittel und Substanzen werden bei der homöopathischen Arzneimittelprüfung an gesunden Menschen getestet. Die Symptome, die sie bei diesen Probanden auslösen, werden dokumentiert und nach einem bestimmten Schema geordnet. So entsteht das sogenannte „Arzneimittelbild“. Je genauer dieses dem Beschwerdebild des kranken Patienten gleicht, um so besser wirkt die Arznei.
Die Potenzierung
Die große Entdeckung Hahnemanns, die die Homöopathie von allen anderen Heilmethoden unterscheidet, war folgende: Je häufiger eine Arznei potenziert wird, um so stärker ist ihre Wirkung. Der Vorgang: Ein Ausgangsstoff wird bei einer D-Potenz (Dezimal) im Verhältnis 1:10 verdünnt. Das heißt: Ein Teil Urtinktur, zum Beispiel von der Pflanze Arnica, wird mit neun Teilen Alkohol/Wasser gemischt. Anschließend und auch nach jeder weiteren Verdünnungsstufe wird die so gewonnene Ausgangsform des homöopathischen Mittels durch Klopfen auf ein Lederkissen 10 Mal verschüttelt. So entsteht die sogenannte D1-Potenz. Verdünnt und verschüttelt man nun einen Teil der D1 erneut mit neun Teilen des Wasser Alkohol-Gemischs, entsteht die D2.
Bis heute wird jede einzelne Arznei bei der DHU streng nach den Vorgaben des Homöopathischen Arzneibuches, kurz HAB genannt, zubereitet. Bei einer Verdünnung von 1:100 spricht man von C-Potenzen (Centesimal). Durch die Verdünnung des Wirkstoffs wird nicht nur die Wirkung vertieft, sondern es werden auch gleichzeitig toxische Nebenwirkungen reduziert.